Mietmängel? Jetzt aktiv werden!
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- kostenlose Erstberatung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Warum sich die Mietminderung (fast) immer lohnt:
So funktioniert die Mietminderung:
PRÜFUNG
Über unser Formular teilen Sie uns alle Daten mit, die relevant sind, um die Miete zu mindern. Unsere Vertragsanwälte prüfen für Sie kostenlos, ob ein Anspruch auf Minderung besteht.
DURCHSETZUNG
Auf Basis der Einschätzung unserer Vertragsanwälte entscheiden Sie, ob der Minderungsanspruch durchgesetzt werden soll. Bei Bedarf wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
ERSTATTUNG
Die meisten Fälle werden erfolgreich außergerichtlich und einvernehmlich gelöst. Sie erhalten die von Ihnen zuviel gezahlte Miete vom Vermieter umgehend erstattet.
Minderungsbeispiele:
Warum gemindert.de?

Selber machen
nervig und erfolglos
Kein Kostenrisiko
Hoher Zeitaufwand
Geringe Erfolgswahrscheinlichkeit
Kündigungsrisiko wegen zu hoher Minderung
Hoher Stressfaktor – Zwist mit Vermieter

gemindert.de
einfach und professionell
Kostenlose Prüfung
Geringer Zeitaufwand: ca. 10 Minuten
Hohe Erfolgswahrscheinlichkeit
Erfahrene Rechtsanwälte mit Mietrechtsschwerpunkt
Keinen Stress – weiterhin gute Beziehungen zum Vermieter

“Anwalt um die Ecke”
teuer und zeitintensiv
Hohes Kostenrisiko
Hoher Zeitaufwand: Erstberatung, Folgeberatung, Zwischenberatung, Telefonkontakt, Dokumente vorbeibringen
Unklarer Ausgang (weil mangelnde Expertise)
Hoher Stressfaktor – Kündigungsgefahr wegen Anwaltsfehler
Aktuelle Urteile
Wildschweine
Das Landgericht Berlin hatte über eine Schweinerei zu entscheiden. Denn Mieter wollten die Miete wegen Gefahren durch Wildschweinbefall auf dem Grundstück mindern. Dieses lag mitsamt dem Wohnhaus am Waldrand am Tegeler Forst. Dazu sollte der Vermieter den löchrigen und von den Wildschweinen untergrabenen Maschendrahtzaun ausbessern. Doch der sah das nicht ein. Wer am Waldesrand lebt, muss Wildschweine ertragen. Das sah das Amtsgericht Wedding genau so.
Und das Landgericht?
Entschied zugunsten der Mieter! Denn es gab nicht nur 10% in den Sommer- bzw. 20% Mietminderung in den Wintermonaten. In seinem Urteil (Urteil vom 21.12.2015 – 67 S 65/14) verpflichtete das […]
Wieder mal Schimmel
“Wieder mal Schimmel!” wird sich der Richter gedacht haben. Es ging um eine kleine Wohnung. Und um viel Geld. Die Mieterin wollte über einen längeren Zeitraum 30 % Mietminderung. Und Schadensersatz für eine Ersatzunterkunft. Denn der Schimmel war wohl erheblich gesundheitsgefährdend.
Wie hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden?
Es folgte der Mieterin weitgehend. Daher sprach es einen Betrag von ca. 3.000,00 Euro zu. Das Urteil vom 04.08.2017, 9 C 75/15 ist interessant. Denn ein Baumangel war nicht feststellbar. Wir haben dazu schon einen Beitrag verfasst. Dann muss nämlich der Mieter aufzeigen, dass er den Schimmel nicht verursacht hat. […]
Müllplatzverlegung
In einem aktuellen Fall hatte sich das Amtsgericht Brandenburg einer Müllplatzverlegung gewidmet. Der Mieter wohnte im Erdgeschoss zum Hof. Und dort gab es bei Vertragsschluss keinen Müllplatz. Das änderte sich. Denn zunächst wurde der Müllplatz in eine Gitterbox in den Hof verlegt. Und zwar ca. 10 m vor die “Nase” des Mieters. Das duldete er noch. Dann reicht es ihm aber. Denn es kam noch ein Holzverschlag für die Papiertonnen hinzu. Der Mieter minderte um 10 %.
Zu recht?
In diesem Fall nicht. Das Amtsgericht (Urteil vom 13.10.2017 – 31 C 156/16) sah nur eine unerhebliche, rein optische Beeinträchtigung gem. […]
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